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Wir haben unterschiedliche Vertragsbedingungen für “Bareboat-Segelyachten”, “Flottillensegler”, “Motoryachten”, “Hausbootfahrer” und “Charter auf Yachten mit Besatzung”. Wir tätigen als Agentur aus-schließlich Geschäfte in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Wir sind berechtigt, für die von uns vertretenen Partnerfirmen Charter-verträge zu unterzeichnen und Zahlungen entgegenzunehmen.
Da nur wenige unserer Partnerfirmen über ein Online-Buchungssystem verfügen, kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage und Klärung der Verfüg-barkeit bestimmter Yachten einige Tage dauern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Baujahr der Yachten
Die von uns angebotenen Yachten sind größtenteils neu oder neuwertig. Firmen mit größerem Schiffspark haben vielfach Yachten gleichen Typs, aber verschiedenen Alters, die je nach Buchungsplan zugeteilt werden. Die Angaben über das Baujahr entsprachen bei Veröffentlichung dem Stand der letzten Chartersaison bzw. der geplanten Neuanschaffungen. Änderungen durch Käufe und Verkäufe während der Saison können sich ergeben und Irrtümer sind trotz sorgfältiger Information nicht aus-geschlossen. Wir bitten allerdings eines zu bedenken: Nicht das in die Schiffspapiere eingetragene Alter der Yachten bürgt für einen reibungs-losen Törn, sondern vielmehr die Qualität der technischen Crew, die für die Wartung verantwortlich ist. Bei entsprechend sorgfältigem Service ist trotz dicker Logbücher noch nach Jahren ein problemloser Chartertörn garantiert.
Führerscheine
Um eine Bareboat-Segelyacht führen zu können, benötigen deutsche Staatsangehörige den „Sportboot-Führerschein See“, Staatsbürger anderer Nationen den entsprechenden Schein ihres Heimatlandes. In Griechenland verlangt man zusätzlich vom Co-Skipper einen Schein, wobei der A-Schein/SBF-Binnen oder eine Seemeilen-Bestätigung genügt. Wir setzen voraus, daß Sie je nach Schiffsgröße über ent-sprechende Segelerfahrung in offenen Gewässern verfügen, als Nach-weis empfehlen wir den BR-Schein des DSV bzw. den Sportküsten-schifferschein oder höhere Scheine.
Für Flottillensegler ist kein Schein vorgeschrieben. Der Skipper muß jedoch mindestens sehr gute Jollen-Erfahrung und A-Schein-Kenntnisse mitbringen.
Als Skipper eines Hausbootes auf Binnenwasserstraßen benötigen Sie weder Schein noch Erfahrung. Sie werden eingewiesen. Ausnahme Deutschland: Amtlicher Sportboot-Führerschein Binnen (oder A-Schein) mit Motorteil oder das Bodenseeschifferpatent ist erforderlich. Es gilt auch der Sportboot-Führerschein Küste, wenn er vor dem 1.4.1978 ausgestellt ist. Auf einigen für Hausbootfahrer interessanten Gewässern in Mecklenburg und Brandenburg wurde ab dem Jahr 2000 die Führerscheinfreiheit versuchsweise eingeführt, und zwar für Boote bis 13 Meter Länge und auf Gewässern ohne Güterschiffahrt.
Charterlizenzen
Alle von uns vertretenen Charterfirmen besitzen die behördlich vor-geschriebenen Genehmigungen.
Versicherungen
Alle Yachten sind Haftpflicht- und Kaskoversichert mit einer Selbst-beteiligung pro Schadensfall (siehe Preisliste). Einige Firmen bieten eine Kautionsabgeltung an, die auch das Risiko der Selbstbeteiligung deckt. Entsprechende Hinweise finden Sie auf den Preislisten. Wir beraten Sie gerne ausführlich über alle Möglichkeiten, so gut wie jedes Risiko, das Sie als Skipper haben, zu versichern. Auch jedes Kautionsrisiko, egal bei welchem Partner und an welchem Stützpunkt, kann durch eine Kautionsversicherung oder Kautionsabgeltung vermindert werden. Umfangreiche Versicherungsunterlagen und Informationen liegen Ihrem Chartervertrag bei.
Proviant, Parken, gute Tips
Proviant kann fast überall in Hafennähe oder in der Marina eingekauft werden. Manche Charterfirmen bieten Proviant-Einkauf nach Liste und bringen den Proviant an Bord. Details über Proviant-Einkauf, Parken, sowie nützliche Tips erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen oder dem Bordpass. Hinweise über Wind und Wetter, Routenvorschläge und weitere Informationen zu den Mittelmeer-Revieren geben unsere Skipper-Infos, die wir Ihnen ca. sechs Wochen vor Törnbeginn schicken.
Flüge
Flüge zu Ihrem Charterschiff können wir Ihnen gerne vermitteln. Hierbei arbeiten wir mit zwei Reisebüros zusammen. Flugangebote werden Ihnen direkt von diesen zugesandt. Da Reisebüros zum großen Teil keine Flugprovisionen erhalten, finden wir es fair, wenn Sie Flüge anfragen diese auch über das Reisebüro und nicht über das Internet zu buchen. Da das Reisebüro bei den kostenlosen Flugangeboten einen nicht unerheblichen Aufwand hatte wird dieser im Falle einer Buchung in der Regel mit einer kleinen Servicegebühr vergütet. Im Problemfall mit dem Fluganbieter steht Ihnen das Reisebüro in nicht unerheblichen Maße, kostenlos, beiseite.
Freie Termine - so wird gebucht
In der Yachtcharterbranche gibt es kein zentrales, weltweites Computer-Buchungssystem, das alle angebotenen Boote umfasst. Wir vertreten Charterfirmen aus vielen Ländern, deren Belegungspläne wir per Telefax und eMail erhalten und deren Buchungsstand sich stündlich ändern kann. Zu einigen Firmen haben wir Online-Verbindung. Je präziser Sie Ihre Buchungswünsche angeben (Termin, Schiffstyp, Hafen), um so schneller können wir für Sie den aktuellsten Terminplan einholen, die Yacht für Sie spesenfrei reservieren und Ihnen den Vertrag schicken.
Am besten rufen Sie uns an oder schicken eine eMail oder Telefax (Formular Charteranfrage). Bindend wird die Reservierung für Sie erst nach Vertragsunterzeichnung.
Vertragsbedingungen
Wir haben unterschiedliche Vertragsbedingungen für “Bareboat-Segelyachten”, “Flottillensegler”, “Motoryachten”, “Hausbootfahrer” und “Charter auf Yachten mit Besatzung”. Wir tätigen als Agentur ausschließlich Geschäfte in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Wir sind berechtigt, für die von uns vertretenen Partnerfirmen Charterverträge zu unterzeichnen und Zahlungen entgegenzunehmen.
Preisgestaltung
Die Preisgestaltung obliegt ausschließlich unseren Partnerfirmen. Wir geben diese Originalpreise grundsätzlich ohne Aufschlag an unsere Kunden weiter. Preise, die wir in Fremdwährung erhalten, rechnen wir ohne Aufschläge für eventuelle Kursrisiken um. Treibstoffe, Schmierstoffe und Flaschengas werden nach Verbrauch abgerechnet, falls nicht vom Vercharterer übernommen. Preise gleicher Schiffstypen können je nach Standort, Saison und Kalkulation schwanken und müssen kein Maßstab für Qualität und Leistung sein.
Zahlungskonditionen
Bei uns zahlen Sie grundsätzlich nur 50% des Charterpreises an. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
Sicherungsschein
Zur Absicherung des Reisepreises erhalten Sie von uns bei Buchungsabschluss den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Dieser sichert Ihre Zahlungen sowohl gegenüber uns als Agentur als auch gegen den Charterveranstalter (Stützpunktbetreiber) ab.
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